top of page
Kinderarztpraxis Engel
Schulatteste
Wenn Sie lediglich ein Schulattest bei einer Fehlzeit von über 3 Tagen benötigen, müssen Sie sich dafür nicht in der Kinderarztpraxis vorstellen.
Bitte beachten Sie dazu das geltende Schulgesetz:
"Unter §43 des Schulgesetzes NRW wird vorgegeben, dass die Eltern die Schule informieren. Dies gilt unabhängig von der Anzahl krankheitsbedingter Fehltage und auch für Klassenarbeits- und Klausurtage; ausgenommen sind lediglich Abschlussprüfungen wie z.B. das Abitur (APO-GOSt §23 (2)). Ein (amts)ärztliches Attest ist nur bei „begründeten Verdachtsfällen“ (z.B. Schulabsentismus) vorgesehen und auf Ausnahmefälle zu beschränken."
Sie brauchen sich demnach nicht in der Kinderarztpraxis vorstellen, wenn Sie lediglich ein Attest für die Schule bei längerer Abwesenheit benötigen.
Beachten Sie auch die Stellungnahme unseres Bundesverbandes.
Sie können diese auch zur Vorlage in der Schule oder KiTa verwenden
bottom of page